Rechtsprechung
BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwerts in Ehesachen wegen der beiderseitigen Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe auf den Mindeststreitwert
- Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 48 GKG 2004
Angemessener Streitwert in Ehesachen - Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Grenzen der Streitwertbestimmung in Ehesachen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 10.08.2006 - 2 WF 162/06
- BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 10, 319
- FamRZ 2007, 1080
- AnwBl 2007, 380
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06
b) Dem angegriffenen Beschluss liegt - wie in dem von der Kammer bereits entschiedenen Fall - eine Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) zugrunde, die in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 RVG) eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers zur Folge hat (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ). - BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 46/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines beigeordneten Rechtsanwalts durch …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06
a) Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat bereits mit Beschluss vom 23. August 2005 (BVerfGK 6, 130) ausgeführt, dass eine Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung des Streitwerts gegen die Verfassung verstößt, wenn sie dazu führt, dass der Streitwert in Ehesachen wegen der beiderseitigen Bewilligung ratenfreier Prozesskostenhilfe "stets" oder "im Regelfall" lediglich auf den Mindeststreitwert festgesetzt wird. - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06
b) Dem angegriffenen Beschluss liegt - wie in dem von der Kammer bereits entschiedenen Fall - eine Auslegung der gesetzlichen Regeln zur Streitwertberechnung (§ 48 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG) zugrunde, die in Verbindung mit den Vorschriften über die Maßgeblichkeit des festgesetzten Streitwerts für die Höhe der Vergütung von Rechtsanwälten (§ 32 Abs. 1 RVG) eine nicht gerechtfertigte Beschränkung der Berufsfreiheit des Beschwerdeführers zur Folge hat (vgl. BVerfGE 85, 248 ; 97, 12 ). - BVerfG, 22.02.2006 - 1 BvR 2139/05
Festsetzung des Streitwerts eines Scheidungsverfahrens auf den Mindestwert von …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06
Unerheblich ist, dass nicht der Mindeststreitwert festgesetzt wurde; denn auch ein weniger intensiver Eingriff in die Berufsfreiheit beschränkt diese unverhältnismäßig, wenn er nicht durch einen legitimen und nicht bereits anderweitig berücksichtigten Gemeinwohlbelang gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Februar 2006 - 1 BvR 2139/05 -). - OLG Hamm, 06.02.2004 - 11 WF 17/04
Streitwertfestsetzung für das Scheidungsverfahren: Keine Einbeziehung des …
Auszug aus BVerfG, 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06
In seinem Nichtabhilfebeschluss hat das Amtsgericht die Auffassung vertreten, maßgeblich sei nicht das dreifache Nettoeinkommen der Parteien, weil beiden Parteien aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Raten habe bewilligt werden müssen (unter Hinweis auf OLG Hamm, FamRZ 2004, S. 1297 und S. 1664).
- BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvR 2473/10
Verletzung der Berufsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch …
Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).Diese Umstände stellen zwar vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dar und können daher als legitime Ziele für Eingriffe in die Berufsausübungsfreiheit auch die Kürzung einer vom Staat geschuldeten Vergütung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 101, 331 ; BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 31. Oktober 2007 - 1 BvR 574/07 -, NJW 2008, S. 1063 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2009 - 1 BvR 2889/06 -, NJW-RR 2010, S. 505 ).
- OLG Braunschweig, 11.11.2016 - 3 W 21/16
Streitwert einer Klage auf Rückzahlung einer Kapitalanlage nebst entgangenen …
Zwar berührt die Festsetzung eines Streitwertes grundsätzlich Art. 12 Abs. 1 GG, weil sie Einfluss auf die gesetzliche Vergütung der Rechtsanwälte hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06, juris-Rn. 10). - AG Westerstede, 21.07.2007 - 87 F 7101/06 Denn der Streitwert ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Kriterien des § 48 GKG , wozu auch das richtige Verständnis der Vorschrift anhand der verfassungsgemäßen Vorgaben der Norm zählt ( BVerfG Beschlüsse vom 23.08.2005, 1 BvR 46/05 , FamRZ 2006, 24; vom 28.03.2006, 1 BvR 838/05 ; vom 21.02.2007, 1 BvR 2407/06 und 2679/06, FamRZ 2007, 1080 [BVerfG 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06] und 1081), in Ausübung des Ermessens des Gerichts im Ergebnis auf einen Wert bis 4 500, 00 EUR zutreffend festgesetzt worden.
Inzwischen hat das OLG Oldenburg (2 WF 162/06) mit Beschluss vom 08.03.2007 (nach Aufhebung der vorangegangenen Streitwertbeschwerdeentscheidung durch das Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2007, 1080 [BVerfG 21.02.2007 - 1 BvR 2407/06] ) in einem vergleichbaren Verfahren wie dem hier zu entscheidenden Fall "aus den Gründen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ... den Streitwert für die Scheidung anhand des dreifachen gemeinsamen Nettoeinkommens der Parteien" bemessen (ebenso OLG Hamm FamRZ 2006, 806 [OLG Hamm 10.02.2006 - 11 WF 293/05] ).
- OLG Oldenburg, 26.01.2009 - 14 WF 236/08
Streitwert des Scheidungsverfahrens
Deshalb ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere fehlerhaft, im Rahmen des Ermessens die Bewilligung von Prozesskostenhilfe als besonderen Gesichtspunkt heranzuziehen (Bundesverfassungsgericht aaO. Beschluss vom 21.Februar 2007 - 1 BvR 2407/06, FamRZ 2007, S. 1080. Beschluss vom 21.Februar 2007 - 1 BvR 2679/06, FamRZ 2007, S. 1081). - SG Fulda, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Prozesskostenhilfe - …
Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 ; 10, 319 ; 10, 322 ; 14, 534 ).". - SG Frankfurt/Main, 11.12.2012 - S 4 SF 32/10
Bestimmung des berücksichtigungsfähigen Zeitraums bei der Bestimmung des …
Soweit - wie hier - eine Vergütungsregelung auszulegen ist, kann ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit dann vorliegen, wenn an sich vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, auf die bereits eine zumutbare Kürzung der anwaltlichen Vergütung gestützt wurde, nochmals herangezogen werden, um weitere Kürzungen desselben Honoraranspruchs zu begründen (vgl. BVerfGK 6, 130 (133 f.); 10, 319 (322); 10, 322 (325); 14, 534 (538))." Gemessen an diesem Maßstab müssen bei Anwendung des § 14 RVG die Bestimmung des Umfangs und der Schwierigkeit der Angelegenheit auch solche Tätigkeit zurückgegriffen werden, die ein Anwalt nach PKH-Antragstellung, aber vor Beiordnungsbeginn erbracht hat (sogleich c) und d); dies gilt jedenfalls dann, wenn er einen verzögerten Beginn des Beiordnungszeitraums nicht zu vertreten hat (sogleich d). - AG Vechta, 02.08.2007 - 12 F 117/07
Bestimmung des Streitwertes in nichtvermögensrechtlichen Streitigkeiten (hier: …
Für das Scheidungsverfahren war der Streitwert in Abweichung von der bisher an der Rechtsprechung des OLG Oldenburg angelehnten Praxis des Gerichts, die nach den Entscheidungen des BVerfG (Beschlüsse vom 23.08.2005, 1 BvR 46/05 , FamRZ 2006, 24; vom 28.03.2006, 1 BvR 838/05 ; vom 21.02.2007, 1 BvR 2407/06 und 2679/06, FamRZ 2007, 1080 und 1081) nicht mehr aufrechterhalten werden kann, wie aus dem Tenvom 21.02.2007, 1 BvR 2407/06 und 2679/06 , FamRZ 2007, 1080 und 1081) nicht mehr aufrechterhalten werden kann, wie aus dem Tenor ersichtlich festzusetzen.